Unsere Leistungen für Sie

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nicht nur die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt sondern wichtige Informationsgrundlage für die Vorlage bei Banken oder als Dokumentation zur Verbesserung des eigenen unternehmerischen Handelns.

Wir fertigen Jahresabschlüsse sowohl für Einzelunternehmer, als auch für Kapital- oder Personengesellschaften.

Leistungen im Überblick:
  • Jahresabschlüsse
  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen inkl. Kapitalkontenentwicklung
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Anhang zur Bilanz
  • Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen

Lohn- & Gehaltsabrechnung

Wir übernehmen fachkompetent und schnell die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, sowie andere Serviceleistungen im Bereich der Buchhaltung. Neben den üblichen Leistungen, wie der Erstellung der Lohnabrechnungen und der diversen gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen, erstellen wir ebenfalls die prüfungsrelevanten Auswertungen und archivieren diese nach den gesetzlichen Vorgaben. Unser kompetentes Team steht Ihnen währenddessen immer mit Rat und Tat zur Seite und begleitet Sie auch bei anstehenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.
Leistungen im Überblick
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Baulohnabrechnungen
  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Beratung rund um Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Sozialversicherungsmeldungen
  • Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, sie ist außerdem die wesentliche Grundlage für Ihre unternehmerische Entscheidungen.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen auch in diesem Bereich einen umfassenden Service zu bieten.
Sie liefern uns in regelmäßigen Abständen Ihre Daten für die Buchführung – alles weitere übernehmen wir anschließend für Sie.

Leistungen im Überblick
  • Anlagenbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Kostenrechnung
  • Konsolidierung
  • Betriebsvergleiche
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Unterjähriges Controlling
  • Planungsrechnungen mit Soll-Ist-Vergleich

Private & betriebliche Steuererklärung

Die Erstellung der Steuererklärungen ist für viele Personen, egal ob privat oder gewerblich eine immer wiederkehrende Herausforderung. Ob nun beispielsweise Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- oder Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung.

RiDe Treuhand unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und erstellt für Sie alle relevanten Steuererklärungen. Zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung ist uns eine ganzheitliche Beratung besonders wichtig.

Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer umfangreiche Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte. Unsere langjährige Erfahrung sowie das aktuelle Wissen in den verschiedenen Finanzbereichen bringt eine sichere Basis für unsere Mandanten hervor.

Insbesondere in den folgenden Bereichen stehen wir Ihnen mit unserer Steuerberatungskanzlei in Bielefeld gerne zur Verfügung.

Leistungen im Überblick
  • Anfertigung von Steuererklärungen
  • Durchführung von Seminaren zu allen steuerlichen Themen
  • Durchführung von Steuerplanungen zur Reduzierung der Steuerbelastung
  • Beratung im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
  • Detaillierte Beratung über die steuerlichen Auswirkungen von vorgesehenen Projekten
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Ausführliche Beratungen im Hinblick auf Steuerbegünstigungen
  • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Informationen zur Rechtsform aus steuerlicher Sicht
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Prozessführung bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof
  • Gutachtertätigkeiten zu steuerlichen Fragestellungen, auch für Gerichte
  • Beratung im internationalen Steuerrecht

Betriebswirtschaftliche Beratung

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Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend komplexer und die sich immer schneller verändernde Marktsituation schafft neue Herausforderungen.
Dabei möchten wir unsere Mandanten im Rahmen der Unternehmens- und betriebswirtschaftlichen Beratung unterstützen. Eine ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens mit all seinen Problembereichen ist hier nur die Basis für eine individuelle Beratung.

Zudem gehören auch noch die Aufstellung und sachliche Überprüfung von Rentabilitäts-, Finanz- und Investitionsplänen, die Strategie und Unternehmensplanung und der bankenspezifische Ratingreport zu unseren Leistungen.

Leistungen im Überblick
  • Erstellung und Einführung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
  • Umfangreiche wirtschaftliche Beratung bei dem Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmitteln
  • Durchführung von Unternehmensanalysen
  • Umfangreiche Darstellung und Begleitung von Existenzgründungen
  • Abwicklung von Treuhandaufträgen
  • Gründung und laufende Betreuung von Vereinen
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Aktuelle Beratungsschwerpunkte

Grundsteuerreform 2022

Das BVerfG hat mit Urteil vom 10.04.2018 entschieden, dass bestimmte Vorschriften der Einheitsbewertung in den alten Bundesländern, jedenfalls seit dem 1. Januar 2002 unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sind. Für die bisherige Ermittlung der Einheitswerte wurde in den alten Bundesländern auf Wertverhältnisse zum 1.1.1964 und in den neuen Bundesländern auf Wertverhältnisse zum 01.01.1935 abgestellt. Diese Wertverhältnisse sind stark veraltet und geben nicht mehr die Wertentwicklungen bis heute wieder, was zu starken Ungleichbehandlungen führen kann.

Der Gesetzgeber hat daher bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung für die Ermittlung der Grundsteuer zu schaffen. Gelingt dies, so dürfen die Regelungen zur Einheitsbewertung weiterhin bis zum 31.12.2024 angewendet werden. Die neuen Regelungen sind dann ab dem 1.1.2025 anzuwenden.

Die Grundsteuerreform ist durch den Gesetzgeber fristgerecht durch ein Gesetzespaket umgesetzt worden. Ziel der Reform ist, dass die Grundsteuerreform in Summe aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Dies bedeutet, dass durch die Neuregelungen innerhalb der Gemeinden insgesamt nicht mehr Grundsteuer erhoben werden soll als bisher. Dies soll insbesondere durch die Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden erfolgen. Auch wenn dieses Ziel erreicht werden sollte, so wird die Reform dennoch zu Wertverschiebungen führen, sodass einige weniger und einige mehr Grundsteuer als zuvor zahlen werden.

Für die Neubewertung und Ermittlung der Grundsteuer sind erstmalig in allen Bundesländern Feststellungserklärungen zur Ermittlung der Ausgangsbeträge auf den 01.01.2022 durch die Grundstückseigentümer abzugeben.

Für die Abgabe der Erklärungen ist derzeit der Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 geplant. Hierzu sind durch öffentliche Bekanntmachung nunmehr alle Grundstückseigentümer aufgefordert worden (BStBl. I 2022 S. 205). Dabei sind die Erklärungen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung und elektronische Abgabe der Erklärung bis hin zur Bescheidprüfung zu einem Festpreis. Sprechen Sie uns bitte an, wir stehen persönlich unter 0521-26505 oder unter deppe@ridetreuhand.de für weitere Fragen zur Verfügung. In einem ersten Schritt benötigen wir von Ihnen lediglich das Anschrieben der Finanzverwaltung NRW, welches bereits erste Daten für die Erstellung der Erklärung beinhaltet.